Referent Ausbildung Wildwasser: Johann-Fleck-Str. 21, 24106 Kiel E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Die Ausbildung im Deutschen Kanu-Verband e.V.
Die Ausbildung des Deutschen Kanu-Verbandes ist in den "Rahmenrichtlinien für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter/innen des Deutschen Kanu-Verbandes" geregelt. Die DKV-interne Ausbildungsstruktur basiert wiederum auf den Rahmenrichtlinien für die Ausbildung im Bereich des Deutschen Sportbundes. Die nachfolgende Abbildung 1 gibt eine Übersicht, welche Lizenzen über den Deutschen Kanu-Verband erworben werden können.
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DKV-Ausbildungsrahmen | Kanufreizeitsport | Kanuwettkampfsport |
1. Lizenzstufe 120 UE | Fachübungsleiter/in C (Kanufreizeitsport) |
Trainer/in C (Rennsport, Slalom, WW-Rennsport, Polo) |
2. Lizenzstufe 60 UE | Kanulehrer/in (B) (Fachübungsleiter/in B) |
Trainer/in B (Rennsport, Slalom, WW-Rennsport, Polo) |
3. Lizenzstufe 90 UE | wird nach Bedarf angeboten |
Trainer/in A (Rennsport, Slalom, WW-Rennsport, Polo) |
4. Lizenzstufe | derzeit nicht vorgesehen |
Diplomtrainer/in Ausbildungsstruktur über Trainerakademie Köln) |
Im Kanufreizeitsport schließt jede Stufe mit einer Lizenz ab; im Kanuwettkampfsport wird eine Trainer/in C-/ B- und A-Lizenz für die jeweils gewählte Disziplin vergeben.
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2. Träger der Ausbildung
Träger der Ausbildung in der ersten, zweiten und dritten Ausbildungsstufe ist der Deutsche Kanu-Verband. |
Da sich die Homepage www.kanu-wildwasser.de primär an einen Personenkreis richtet, der an dieser spezifischen Sportart Interesse hat, zielen die nachfolgenden Hinweise auf den Erwerb des Trainer C, Trainer B und Trainer A ab. Hinweise zu der Fachübungsleiterausbildung beziehungsweise Kanulehrer B-Ausbildung können direkt beim Deutschen Kanu-Verband (Geschäftsstelle, Bertaallee 8, 47055 Duisburg, Tel. 0203/ 99759-12, Fax 0203/ 9975-60, ) eingeholt werden. |
3. Trainer C (Kanurennsport, Kanuslalom, Wildwasserrennsport)
Die Tätigkeit des Trainer C umfasst die Planung, Durchführung und Auswertung des Trainings und der Wettkämpfe von der Grundausbildung, über das Grundlagentraining bis zum Aufbautraining. Da der Trainer C u. a. mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, muss seine Tätigkeit durch pädagogische Verantwortung bestimmt sein, zu der altersgemäße, kindgerechte und vielseitige Angebote im Training gehören.
Um ein erfolgreiches Absolvieren der Ausbildung und ein erfolgreiches Arbeiten im Verein zu gewährleisten, wird der Nachweis von Ausbildungsvoraussetzungen gefordert. Formale Voraussetzungen:
Individuelle Voraussetzungen:
Der Trainer C soll befähigt sein:
Die Trainer C-Ausbildung wird nach folgendem Organisationsmodell durchgeführt: Abbildung 2: Aufbau der Trainer C-Ausbildung |
* (Die Ausbildung zum Trainer C umfasst insgesamt mindestens 120 UE. Eine spezifische Aufteilung erfolgt entsprechend der jeweiligen Vorgaben der Landessportbünde.)
Die sportartspezifischen Inhalte der Trainer C Ausbildung gliedern sich in folgende Komplexe: |
Theoretische Ausbildung: (50 UE) |
1. Sport und Gesellschaft | 4 UE |
2. Pädagogisch-psychologische Grundlagen | 8 UE |
3. Sicherheitsanforderungen | 3 UE |
4. Sportmedizin | 6 UE |
5. Grundlagen der Trainingslehre | 8 UE |
6. Anfängerschulung | 8 UE |
7. Bewegungslernen | 6 UE |
8. Planung, Gliederung und Auswertung des Trainingsprozesses | 5 UE |
9. Kanusport und Umwelt/Natur |
2 UE |
50 UE |
Praktische Ausbildung: (30 UE) | |
1. Anfängerausbildung | 6 UE |
2. Technikschulung | 8 UE |
3. allgemeine Athletik | 6 UE |
4. allgemeine koordinative Fähigkeiten | 6 UE |
5. spezifische Leistungsvoraussetzungen | 4 UE |
30 UE |
4. Trainer B (Kanurennsport, Kanuslalom, Wildwasserrennsport) 4.1. Aufgaben des Trainers B Die Tätigkeit des/der Trainers/in umfasst die Gestaltung des systematischen leistungsorientierten Trainings. Sie schließt die Talentsuche, Talentsichtung und Talentauswahl sowie die Weiterführung der sportlichen Grundausbildung und Leistungsentwicklung in der Sportart ein. Dabei ist der Rahmentrainingsplan der jeweiligen Kanudisziplin zu beachten. Sein/ihr Tätigkeitsfeld ist die Trainingsarbeit im Verein für alle Leistungsklassen und auf Landesebene für D- und D/C-Kader. Vom Landes-Kanu-Verband kann der/die Trainer/in B als Honorarkraft eingesetzt werden.
Die Inhalte der Trainer/in C-Ausbildung sollen vertieft und der unterschiedliche Wissensstand der Trainer aus- und angeglichen werden. Der/die Trainer/in B soll befähigt sein:
5.1. Aufgaben des Trainers A Die Tätigkeit des/der Trainers/in umfasst die Gestaltung des systematischen, leistungsfördernden Trainings in einer Disziplin bis zu individuellen Höchstleistungen. Sie schließt die Nachwuchsarbeit sowie das Aufbau- und Anschlusstraining mit ein. Sein/ihr Tätigkeitsfeld ist die Trainingsarbeit mit Bundeskadersportlern/innen, der Einsatz als Bundesstützpunktleiter/in oder als Landestrainer/in. Darüber hinaus ist der Einsatz als Diagnostiker/in oder als Ausbilder/in für C- und B- Trainer/innen denkbar.
Der/die Trainer/in A soll befähigt sein:
Die Trainer C-, B- als auch A-Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab.
1.Lizenzstufe (Trainer C): Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind
2.Lizenzstufe (Trainer B): Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind
3.Lizenzstufe (Trainer A): Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind
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Ansprechpartner in Ausbildungsfragen:
Deutscher Kanu-Verband e.V. Referentin für Ausbildung im DKV: |