Registrierung

Wichtige Informationen zur Registrierung von Sportlern für 2024:
 
Der Registrierungsprozess wurde für 2024 leicht geändert:
– Die Sportler nutzen das aktuelle Registrierungsformular und geben es an ihren Vereinsvertreter weiter.
– Der Vereinsvertreter prüft die Formulare und trägt die registrierten Sportler in eine Excel-Liste ein. Diese Excel-Liste wird zusammen mit einer Erklärung des Vereinsvertreters (Vorliegen der korrekt ausgefüllten Antragsformulare) an die Registrierungsstelle geschickt. Die Registrierungsformulare werden vom Vereinsvertreter bis zum jeweiligen Jahresende aufbewahrt aber nicht eingeschickt. Bei Problemen müssen die einzelnen Registrierungsformulare zur Prüfung vorgelegt werden können!

Registrierungsprozess:


DKV-Dopingpräventionsbestimmung 
Schulungsarten der Dopingpräventionsschulungen / DPS
1a. Doping-Präventionsschulung 1 / „DPS-1“ / „Wertevermittlung“
Alle Sportler/Sportlerinnen, die in einem Kalenderjahr 13, 14, 15 oder 16 Jahre alt werden, müssen die Dopingpräventionsschulung 1 nachweisen.
1b. Doping-Präventionsschulung 2 / „DPS-2“ / „Wissensvermittlung“ Sportler/Sportlerinnen, die in einem Kalenderjahr 17 Jahre oder älter werden, müssen die Präventionsschulung 2 nachweisen,
2.     Teilnahmevoraussetzungen an Wettkämpfen
Ab Gültigkeit dieser DKV-Präventionsbestimmungen darf kein Sportler/keine Sportlerin an Wettkämpfen teilnehmen (die nach den Regeln des DKV ausgetragen werden), der/die nicht die Teilnahme an der gem. Ziff. 1 aufgeführten für die jeweilige Altersklasse gültigen Dopingpräventionsschulung (DPS) nachweist. Kinder, die jünger als die in 1a genannten Sportler/Sportlerinnen sind, müssen keine Dopingpräventionsschulung nachweisen. Dies gilt für diese Kinder auch, wenn sie mit älteren zusammen starten.
GEMEINSAM GEGEN DOPING e-Learning
Der Online-Kurs zur Dopingprävention vermittelt umfangreiches Anti-Doping-Wissen in knapp 30 min: Hier geht es zur Anmeldung

Informationen zur Registrierung 2024 in der Wettkampfdatei