Wichtige Informationen zur Registrierung von Sportlern für 2024:
Der Registrierungsprozess wurde für 2024 leicht geändert:
– Die Sportler nutzen das aktuelle Registrierungsformular und geben es an ihren Vereinsvertreter weiter.
– Der Vereinsvertreter prüft die Formulare und trägt die registrierten Sportler in eine Excel-Liste ein. Diese Excel-Liste wird zusammen mit einer Erklärung des Vereinsvertreters (Vorliegen der korrekt ausgefüllten Antragsformulare) an die Registrierungsstelle geschickt. Die Registrierungsformulare werden vom Vereinsvertreter bis zum jeweiligen Jahresende aufbewahrt aber nicht eingeschickt. Bei Problemen müssen die einzelnen Registrierungsformulare zur Prüfung vorgelegt werden können!
Registrierungsprozess:
- Jeder Sportler/jede Sportlerin muss gültig registriert sein, um an Wettkämpfen teilnehmen zu können. Dazu wird das gewohnte Registrierungsformular in der Version 2024 genutzt.
Antrag zur Registrierung 2024 in der Wettkampfdatei (.xlsx)
Antrag zur Registrierung 2024 in der Wettkampfdatei (.pdf) - NEU 2024: Der Antrag auf Registrierung wird durch den jeweiligen Vereinsvertreter/in bzw. Sportwart/in geprüft und bei Vollständigkeit die Daten in der Excelvorlage „Registrierung 2024 – Vorlage Vereine“ eingetragen.
- NEU 2024: Die Registrierungen müssen in Form der Exceldatei „Registrierung 2024 – Vorlage Vereine“ spätestens 14 Tage vor dem ersten Rennen, welches die entsprechenden Sportler/Sportlerin fahren möchte, an registrierung@kanu-wildwasser.de (Olaf Schwarz) geschickt werden.
NEU 2024: Zusammen mit der ersten Übermittlung in der Saison übermittelt der Vereinsvertreter/in bzw. Sportwart/in die ausgefüllte „Erklärung zu vereinsweise eingereichten Registrierungen“ an registrierung@kanu-wildwasser.de. - NEU 2024: Nachmeldungen je Verein sind in der laufenden Saison möglich. Dazu die Excelvorlage um die nach zu meldenden Sportler/innen ergänzen und erneut an registrierung@kanu-wildwasser.de übermitteln.
DKV-Dopingpräventionsbestimmung
Schulungsarten der Dopingpräventionsschulungen / DPS
1a. Doping-Präventionsschulung 1 / „DPS-1“ / „Wertevermittlung“
Alle Sportler/Sportlerinnen, die in einem Kalenderjahr 13, 14, 15 oder 16 Jahre alt werden, müssen die Dopingpräventionsschulung 1 nachweisen.
1b. Doping-Präventionsschulung 2 / „DPS-2“ / „Wissensvermittlung“ Sportler/Sportlerinnen, die in einem Kalenderjahr 17 Jahre oder älter werden, müssen die Präventionsschulung 2 nachweisen,
2. Teilnahmevoraussetzungen an Wettkämpfen
Ab Gültigkeit dieser DKV-Präventionsbestimmungen darf kein Sportler/keine Sportlerin an Wettkämpfen teilnehmen (die nach den Regeln des DKV ausgetragen werden), der/die nicht die Teilnahme an der gem. Ziff. 1 aufgeführten für die jeweilige Altersklasse gültigen Dopingpräventionsschulung (DPS) nachweist. Kinder, die jünger als die in 1a genannten Sportler/Sportlerinnen sind, müssen keine Dopingpräventionsschulung nachweisen. Dies gilt für diese Kinder auch, wenn sie mit älteren zusammen starten.
GEMEINSAM GEGEN DOPING e-Learning
Der Online-Kurs zur Dopingprävention vermittelt umfangreiches Anti-Doping-Wissen in knapp 30 min: Hier geht es zur Anmeldung